Eine der bekanntesten Ordensregeln ist die des Heiligen Benedikt von Nursia († 547). Dieser schrieb seinen Mönchen (und damit später auch Nonnen, die nach seiner Regel leben) vor 1500 Jahren die Beständigkeit des Ortes („stabilitas loci“) vor, wörtlich:
Doch muss er wissen, dass er, auch nach dem Gesetz der Regel, von diesem Tag weder das Kloster verlassen[,] noch das Joch der Regel von seinem Nacken abschütteln darf; er hatte ja lange genug Zeit zu überlegen, ob er es von sich weisen oder auf sich nehmen wolle. (Benediktsregel, Kap. 58)
Auch wenn sich Mönche durchaus auf Reisen begeben durften, sollten sie äußere Eindrucke vom Leben im Kloster fernhalten:
Auch nehme sich keiner heraus, einem anderen alles zu erzählen, was er außerhalb des Klosters gesehen und gehört hat, denn das richtet großen Schaden an (Benediktsregel, Kap. 67),
Bis heute ist damit die Vorstellung von einem Leben in klösterlichen Gemeinschaft mit dem Rückzug, gar der Abschottung vom Leben außerhalb des Klosters verbunden, um sich auf Gott zu besinnen und der Gemeinschaft widmen zu können. Aber gilt das noch immer?
Kontakt mit der Außenwelt
Tatsächlich bleiben viele Gemeinschaften unter sich. Doch das bedeutet längst keine vollständige Abschottung von der Welt mehr. Schon die Benediktinerklöster des Mittelalters kannten individuelle Auslegungen der Benediktsregel, und viele Reformen folgten. Dazu kam eine große Vielfalt von Gemeinschaftsformen, von denen etliche beim 21. Dalheimer Klostermarkt am 26. und 27. August 2023 die unterschiedliche Lebens- und Glaubensweisen repräsentieren. Viele Klöster, Abteien oder Stifte sind heute für die Außenwelt offen: Sie nehmen Gäste auf (wie die Benediktinerinnen aus Rüdesheim), veranstalten Events (wie die Konzerte der Augustiner-Chorherren der Abtei St. Florian) oder leisten soziale Arbeit außerhalb ihrer Gemeinschaft (zum Beispiel die Jakobinerinnen Paderborn mit ihrer Aktion „Krötenstark“).